Allgemeine Geschäftsbedingungen – Führungen

ABGS FÜR FÜHRUNGEN, SPAZIERGÄNGE UND WEINWANDERUNGEN

§ 1 ALLGEMEINER HINWEIS:
Für die Durchführung der von Ihnen gewünschten Führung ist der Gästeführer verantwortlich, der Vertragspartner ist. Er haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung des Gästeführers bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitraums und ist begrenzt auf den Betrag des Führungshonorars. Eventuelle Ansprüche sind unverzüglich bei dem Gästeführer anzumelden.

§ 2 KOSTEN VON AB- UND UMBESTELLUNGEN:
Eine Führung kann bis 4 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden.

§ 3 AUSFALLHONORAR:
Bei späterer Abbestellung oder Nichterscheinen der Gruppe: grundsätzlich 100 % des vereinbarten Honorars.

§ 4 WARTEZEIT DES GÄSTEFÜHRERS:
Der Gästeführer wartet nach dem vereinbarten Termin 15 Minuten auf das vollständige Erscheinen der Gruppe. Der vermittelte Gästeführer steht ab dem vereinbarten Zeitpunkt für die gebuchte Zeit – inklusive der Wartezeit – zur Verfügung; die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten der vereinbarten Führungszeit.

§ 5 HONORARZAHLUNG:
Nach der Führung in bar direkt an den Gästeführer (oder anderer Zahlungsweg, je nach Vereinbarung).

§ 6 FREMDSPRACHIGE FÜHRUNGEN:
Für fremdsprachige Führungen (englisch) gelten gesonderte Preise.

§ 7 MAXIMALE TEILNEHMERZAHL:
Aktuell maximal 25 Personen; bei größeren Gruppen sind weitere Gästeführer erforderlich. Bei privaten und individuellen Führungen ist die Anzahl der teilnehmenden Personen auf maximal 6 Personen beschränkt.

§ 8 HINWEIS ZU KIRCHEN:
Momentan werden keine Innenbesichtigungen angeboten.

§ 9 BETRETEN VON GEBÄUDEN:
Momentan werden keine Innenbesichtigungen angeboten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten von Türmen, Brunnenhäusern oder sonstigen Gebäuden im Rahmen einer Führung auf eigene Gefahr erfolgt.

§ 10 HINWEIS ZU ERLEBNISFÜHRUNGEN:
Werden Im Rahmen einer Erlebnisführung auf Wunsch des Gastes Fackeln verwendet, so hat der Gast sicherzustellen, dass die Fackeln nur an erwachsene Teilnehmer der Erlebnisführung ausgegeben werden. Für Schäden, die durch die unsachgemäße Handhabe einer Fackel entstehen, kann der Gästeführer nicht haftbar gemacht werden. Sollten Fackeln trotz dieses Hinweises durch Kinder getragen werden, so haften die Eltern bzw. der anwesende Betreuer für entstehende Schäden und nicht der Gästeführer. Wir bitten, brennende Fackeln weder an Häusern auszuschlagen noch rennend wegzuwerfen, sondern nur in den dafür vorgesehenen Behältern, auf die Sie der Gästeführer hinweisen wird, zu löschen. Abgebrannte oder gelöschte Fackeln sind dem Gästeführer zugeben. Bedingt durch Interaktionen zwischen Gästen und Erlebnisführern kann die Dauer der Führung, abhängig von der Gruppengröße, variieren.